Die SPD finanziert sich in der Hauptsache aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
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Spenden können über zwei Wege an uns gesendet werden:
1. per PayPal
2. per Sepa-Überweisung
QR Code nur lesbar mit eigener Online Banking App!!!
Kontoinhaber : Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Ortsverein Freising
Institut : Sparkasse Freising
BIC : BYLADEM1FSI
IBAN : DE51 7005 1003 0000 0067 00
Verwendungszweck: Spende
HINWEIS
Spenden an Parteien oder kommunale Wahlvorschlagsträger sind steuerlich absetzbar.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus.
Geben Sie dazu im Verwendungszweck der Überweisung Name und Adresse an.
Spenden unter 300 EUR werden bei entsprechenden Nachweis auch ohne Spendenquittung anerkannt.
HERZLICHEN DANK FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG!
Datenschutzerklärung: Die uns mit der Spende übermittelten Daten werden ausschließlich für die Verwaltung Ihrer Spende verwendet.
Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten. Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden@spd.de